0 Pluspunkte 0 Minuspunkte Hallo und zwar bin ich seit geraumer Zeit arbeitslos und wollte kurz bevor ich arbeitslos geworden bin Umziehen wollte oder besagt gesagt bin dabei befinde.Meine Frage ist jetzt kann ich die noch offen Bezüge vor Jahren mit dem Umzug einzubeziehen oder wird mir das Geld gekürzt was nur nun zusteht https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hartz-4-umzug/. Was haltet ihr davon kann mir jemand helfen ? Sonstiges umzug + – 11% Rating 2 beste Antwort aus 19 Fragen Ersteller: chris.k Antwortgeber 780 Punkte 25 27 30 Antwort schreiben Kommentar Teilen 0 Antworten Bitte logge dich ein oder melde dich neu an um zu kommentieren.
0 Pluspunkte 0 Minuspunkte Klar! Aber geh dafür direkt zum Amt und frage dort direkt nach! Frage wurde gestellt am 29.04.2019 Ersteller: eugen43 Antwortgeber 592 Punkte 17 18 20 👍 War hilfreich: 0 👎 Nicht relevant: 0 👍 War hilfreich 👎 Nicht relevant Kommentar Teilen 0 Antworten Bitte logge dich ein oder melde dich neu an um zu kommentieren.
0 Pluspunkte 0 Minuspunkte Du kannst bestimmt umziehen aber da gibt es dann einige dinge zu beachten. Wie zum Beispiel wie groß deine Wohnung maximal sein darf wenn das Amt das übernehmen soll. Für eine Person dürfen es z.B. nur 50qm sein. Frage wurde gestellt am 07.06.2019 • Bearbeitet 13. Juni 19 Ersteller: Anonym Keine Daten 👍 War hilfreich: 0 👎 Nicht relevant: 0 👍 War hilfreich 👎 Nicht relevant Kommentar Teilen 0 Antworten Bitte logge dich ein oder melde dich neu an um zu kommentieren.