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Frage wurde gestellt am 02.04.2019
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Hallo und zwar bin ich seit geraumer Zeit arbeitslos und wollte kurz bevor ich arbeitslos geworden bin Umziehen wollte oder besagt gesagt bin dabei befinde.Meine Frage ist jetzt kann ich die noch offen Bezüge vor Jahren mit dem Umzug einzubeziehen oder wird mir das Geld gekürzt was nur nun zusteht https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hartz-4-umzug/. Was haltet ihr davon kann mir jemand helfen ?
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2 Antworten

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Klar! Aber geh dafür direkt zum Amt und frage dort direkt nach!

Frage wurde gestellt am 29.04.2019
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Du kannst bestimmt umziehen aber da gibt es dann einige dinge zu beachten. Wie zum Beispiel wie groß deine Wohnung maximal sein darf wenn das Amt das übernehmen soll. Für eine Person dürfen es z.B. nur 50qm sein.

Frage wurde gestellt am 07.06.2019 • Bearbeitet