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more_vert

Ich mache derzeit ein Praktikum in einem Pflegeheim und habe jetzt schon einige Male Todesfälle mitbekommen. Die sind wirklich immer sehr traurig, vor allem dann, wenn die Verstorbenen keine Angehörigen haben und ganz allein sterben. Das kommt wirklich häufig vor. Ich wundere mich nun, wie es in solchen Fällen nach dem Tod weiter geht. Wer kümmert sich um das Erbe? Und wer sind dann die Erben?

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2 Antworten

more_vert
Hallo,
das ist wirklich traurig. Möchte ich mir gar nicht vorstellen. Ist sicher auch nicht leicht, das mitzuerleben.
Normalerweise kann jeder in einem Testament festhalten, an wen er Sachen vererben will. Das müssen dann nicht unbedingt Verwandte oder Angehörige sein. Das Erbe kann beispielsweise auch gespendet werden. In der Regel kommt es nach einem Tod zum Verlassenschaftsverfahren. Da kümmert sich ein Notar um das Erbe und macht auch die Erben ausfindig. Du kannst das alles hier mal genauer nachlesen: https://raeumungen.at/verlassenschaft-ohne-erben/
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more_vert

Erbschaftsgesetze sind solche Gesetze und Vorschriften, die sich darauf auswirken, wer berechtigt ist, was aus dem Nachlass eines verstorbenen Verwandten zu erhalten. Einige Verwandte, wie Ehepartner und Kinder, haben das Recht, eine Erbschaft zu beanspruchen, und können dies sogar trotz der ausdrücklichen Bedingungen eines Testaments tun. Angesichts der offensichtlich komplexen Natur dieser Gesetze und der Art und Weise, wie sie mit anderen Bereichen der Nachlassplanung interagieren, kann es auch ratsam sein, einen Anwalt zu konsultieren, bevor ein Testament vorbereitet, eine Erbschaft durch Gerichtsverfahren geltend gemacht oder andere Nachlassverfahren eingeleitet werden .Die Spezialisten unter  https://www.thomsen-und-fehr.de stehen bei solchen Fragen zur Verfügung

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