Top Kategorien


gefragt.net

Geniesse das neue Design auf der Gefragtnet- Community :-)
Nutze die neuen Funtionen und bewerte Antworten. Teste auch der neue Dunkel- oder Hell- Modus. Du kannst ihn einstellen, indem du auf dein Profilbild klickst (wenn du eingeloggt bist).
Bearbeitet am
365 views
0 Pluspunkte 0 Minuspunkte
0 Pluspunkte 0 Minuspunkte

Ein Überblick: Digitalprämie Berlin
Diejenigen, die in Berlin ein kleines oder mittelständisches Unternehmen führen oder selbständig in der Landeshauptstadt tätig sind, sollten sich einmal näher mit den Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Digitalprämie Berlin auseinandersetzen.

Die Förderung kann genutzt werden, um Prozesse im Unternehmen zu digitalisieren, die Sicherheit der IT-Strukturen zu optimieren oder Beratungsleistungen zu diesen Themen in Anspruch zu nehmen. Die digitale Transformation kann durch die Digitalprämie Berlin mit bis zu 17.000 Euro bezuschusst werden. Seit dem 02. November 2020 ist die Stellung des entsprechenden Antrages möglich.

Welche Kriterien für die Beanspruchung der Prämie beachtet werden müssen, erklärt der folgende Beitrag.

Wer kann die Förderung beanspruchen?
Im Rahmen der Digitalisierungsförderung sollen besonders sehr kleine, kleine und mittelgroße Firmen profitieren. Der Antrag kann demnach von KMU eingereicht werden, deren Betriebsstätte oder Betriebssitz in Berlin liegt. Das Unternehmen darf nicht mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigen.

Von der Förderung durch die Digitalprämie Berlin können ebenfalls Freiberufler und Soloselbstständige Gebrauch machen, die pro Jahr aus ihrer Haupttätigkeit mindestens 26.000 Euro erwirtschaften. Darüber hinaus muss die Gründung des Unternehmens vor dem 31.12.2019 erfolgt sein.

Welche Digitalisierungsmaßnahmen werden gefördert?
Die Finanzierungszuschüsse können die Antragssteller für externe Sachausgaben erhalten. Diese müssen aus den Bereichen digitales Management-, Produktions- oder Arbeitsprozesse, der IT-Sicherheitsinfrastruktur oder der digitalen Beratung und Qualifizierung stammen.

 Zum Beispiel ist somit eine Förderung für die folgenden Maßnahmen möglich:

  • Digitale Lohnbuchhaltung
  • Digitale Arbeitszeiterfassung
  • Betriebsbezogene IoT-Plattform 
  • Digitales Kassensystem
  • Digitales Warenwirtschaftssystem
  • Erwerb eines CAM-Systems 
  • Penetrationstest von IT-Systemen und Zertifizierung
  • Digitale Betriebsstättenabsicherung
  • Digitale Datensicherung und -lagerung
  • Workshop zu digitalen Geschäftsmodellen
  • Ausbildung zum Data Scientist 
  • Fortbildung betriebliche IT-Sicherheit

Falls die Digitalprämie Berlin für eine Weiterbildung beantragt wird, muss der jeweilige Anbieter der Weiterbildung seine entsprechende Qualifizierung belegen. Dies ist möglich, indem die Zertifizierung nach der ISO 27001, eine Autorisierung im Rahmen des Bundesförderprogrammes „go-digital“ oder eine Akkreditierung nach AZAV 18 gegeben ist.

Wie gestaltet sich die Förderung?
Die Digitalisierung in KMU wird im Rahmen der Digitalprämie Berlin in Form von zwei verschiedenen Modulen gefördert.

Durch die Digitalprämie Basic erhalten KMU und Soloselbstständige aus Berlin, die bis zu zehn Mitarbeiter beschäftigen, Zuschüsse bis zu einer Höhe von 7.000 Euro.

Die Finanzierungszuschüsse für KMU aus Berlin, die zwischen 10,5 und 249 Mitarbeiter beschäftigen, betragen bis zu 17.000 Euro, um Geschäftsprozesse zu digitalisieren.

Welche Kriterien sind außerdem zu beachten?
Jegliche Anschaffungen, für welche die Zuschüsse der Digitalprämie Berlin genutzt werden, müssen im Geschäftsbetrieb der Antragstellenden in Berlin eingesetzt werden. Es ist ebenfalls nötig, dass diese für einen Mindestzeitraum von zwei Jahren, nachdem das Investitionsvorhaben realisiert wurde, in der Betriebsstätte verbleiben. Die Digitalisierungsprämie Berlin kann pro Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden. Mit einem Antrag ist dabei die Förderung von maximal zehn Digitalisierungsmaßnahmen möglich.

Werden Weiterbildungen gefördert, ist es nötig, dass die jeweiligen Anbieter der Fortbildungen entsprechende Zertifizierungen oder Autorisierungen vorweisen können. Anbieter, die Beratungsleistungen erbringen, müssen außerdem die Standards und Normen des BSI IT-Grundschutzes anerkennen. Der Tagessatz, der für die Beratungsleistungen fällig wird, darf 1.000 Euro nicht überschreiten. Des Weiteren muss der Antragssteller dem Kontoinhaber des Geschäftskontos entsprechen. Das Konto muss außerdem in Deutschland geführt werden. 

3% Rating 2 beste Antwort aus 70 Fragen

Deine Antwort

Bitte sachlich und kompetent antworten. Missbrauch führt zum Ausschluss.
HTML-Tags werden ignoriert und angezeigt.
Your name to display (optional):
Datenschutz: Deine Email-Adresse benutzen wir ausschließlich, um dir Benachrichtigungen zu schicken. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
Anti-Spam-Captcha:

Bitte logge dich ein oder melde dich neu an, um das Anti-Spam-Captcha zu vermeiden.

2 Antworten

0 Pluspunkte 0 Minuspunkte
0 Pluspunkte 0 Minuspunkte

Ich finde das mit der Förderung der Digitalisierung eine sehr gute Maßnahme. Gerade das mit der digitalem back up für deine Daten ist doch mega! Denn so ist es möglich, dass man teilweise in Echtzeit alle Daten die über einen oder mehrere Arbeitsgeräte entstehen nochmal extern als digitale Kopie gespeichert hat. 

0 Pluspunkte 0 Minuspunkte
0 Pluspunkte 0 Minuspunkte

Da ich hier Kassensystem lese, also das beste Kassensystem das mir bekannt ist, ist Simply POS. Es wurde von einem Bäcker entwickelt, der direkt an der Quelle gearbeitet hat und genau wusste, was alles praktisch und vorteilhaft bei der Bedienung ist bzw. welche Schnittstellen wie eingebunden sein sollten.