Beim Fahrzeugleasing handelt es sich um eine Möglichkeit der Finanzierung, bei der das gewünschte Fahrzeug quasi gemietet wird, während der Eigentümer der Händler bzw. die Bank bleibt. Die Nutzungskosten trägt dabei der Leasingnehmer. Nach dem Ende der vereinbarten Laufzeit wechselt das Fahrzeug dann wieder zum Leasinggeber und der Leasingnehmer kann ein neues Fahrzeug im Leasing erwerben. Leasing ist sehr attraktiv, da die zu zahlenden monatlichen Raten meist günstiger sind als bei einem reinen ******.
Allerdings lassen sich Leasingverträge in der Regel nicht vorzeitig kündigen, weswegen es immer beliebter wird eine Leasingübernahme einzuschlagen, um hohe Kosten bei der vorzeiten Ablösung zu vermeiden.
Was versteht man unter einer Leasingübernahme?
Im Falle der Leasingübernahme wechselt das Fahrzeug in die Hand eines anderen, der den Leasingvertrag auf sich umschreiben lässt. Er wird damit zum neuen Inhaber des Leasingvertrages, übernimmt die monatlichen Raten sowie laufenden Kosten für das Auto, während man selbst aus dem Vertrag entlassen wird.
Welche Punkte sind bei einer Leasingübernahme zu beachten?
Damit die Bank der Übernahme durch einen neuen Leasingnehmer zustimmt, müssen einige Punkte erfüllt werden, da der Wechsel der Vertragsinhaber ansonsten nicht möglich ist.
Den wichtigsten Punkten von allen stellt dabei die positive Bonität des neuen Leasingnehmers da. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um einen privaten Leasingnehmer oder einen gewerblichen Leasingnehmer handelt. Ein gewerblicher Leasingübernehmer benötigt darüber hinaus eine ausreichende Kreditwürdigkeit. Als privater Leasingnehmer muss man ebenfalls einen Arbeitsvertrag nachweisen können, der sich zumindest über die Restlaufzeit des Leasingvertrages streckt.
Des Weiteren gibt es noch eine Besonderheit bei gewerblichen Leasingnehmern. Das Gewerbe muss nämlich mindestens seit 6 Monaten bestehen und die Bank fordert eine Auswertung der betriebseigenen Wirtschaft, um die genaue finanzielle Situation zu beurteilen.
In welchen Schritten verläuft die Übernahme des Leasings?
Bevor direkt der Wunsch der Leasingübernahme an die Bank getragen wird, sollte bereits im besten Fall ein möglicher neuer Vertragsinhaber vorhanden sein, damit die Bank direkt einen potenziellen Übernehmer vorgeschlagen bekommt.
Dieser kann zu dem Zeitpunkt bereits die relevanten Unterlagen zusammensuchen, damit diese sofort bei der Bank eingereicht werden können.
Interessenten für eine Auto Leasingübernahme findet man zum Beispiel über Leasingbörsen im Internet.
Anschließend sollte im Interesse beider Vertragsparteien eine Werkstatt aufgesucht werden, die alle aktuellen Schäden am Auto in einem Gutachten dokumentiert. In dem Gutachten werden neben dem Kilometerstand auch Schäden im Lack, Kratzer, Altschäden sowie eventuelle Schäden der Elektronik festgehalten. Auf eine Prüfung des Fahrzeuges sollte nicht verzichtet werden, da die Schäden sonst mit dem Leasingvertrag übernommen werden und der neue Leasingnehmer dafür haftbar gemacht wird.
Im letzten Schritt erfolgt dann der Antrag auf die Vertragsübernahme. Hier ist es ebenfalls wichtig, dass sich der neue Leasingübernehmer im Klaren ist, dass die Vertragsumschreibung ebenfalls mit Gebühren behaftet ist, die sofort im Falle der positiven Übernahme fällig werden.
Sobald der neue potenzielle Vertragsübernehmer seine Daten und Unterlagen bei der Bank eingereicht hat, prüft diese die Bonität des Interessenten. Im Falle einer negativen Bonität wird die Übernahme abgelehnt.
Im Falle einer positiven Prüfung wird das Fahrzeug dann auf den neuen Leasingnehmer überschrieben und er wird somit neuer Vertragsinhaber des Leasings. Im Zuge dessen wird das Fahrzeug dann auch amtlich auf den neuen Vertragsinhaber umgemeldet.