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3 Antworten

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Eigenanteil bei Arzneimitteln

Die Zuzahlung zu Arzneimitteln beträgt 10% des Apothekenverkaufspreises, höchstens aber 10 Euro und mindestens 5 Euro. Kostet das Medikament weniger als 5 Euro, bezahlt der Patient dessen vollen Preis.

Die Neuregelung gilt auch für Mittel und Medizinprodukte, die in die Versorgung mit Arzneimitteln einbezogen sind (Beispiel: Sondennahrung für die künstliche Ernährung).
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Zuzahlungen zu Heilmitteln

Bei Heilmitteln (Beispiel: Massagen, Krankengymnastik, Ergotherapie) beträgt die Zuzahlung 10% der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung (Rezeptblatt).
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Zuzahlungen zu Hilfsmitteln

Zu Hilfsmitteln, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind (Beispiel: Rollstühle) ist eine Zuzahlung von 10%, höchstens aber 10 Euro und mindestens 5 Euro zu entrichten.

Kostet das Hilfsmittel weniger als 5 Euro, zahlt der Patient dessen vollen Preis.

Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (Beispiele: Stoma- und Inkontinenzartikel), beträgt die Zuzahlung 10% je Packung, aber nicht mehr als 10 Euro pro Monat.