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Hallo,
wir wollen demnächst aus unserer Wohnung ausziehen und sind uns unsicher, wie wir sie hinterlassen müssen.
Bei Einzug war die Wohnung in einem relativ schlechten Zustand. Überall kleinere, unauffällige Dübellöcher, die wir geschlossen haben und auch Abnutzungsspuren an den Wänden (haben nochmal drüber gestrichen).

Nun sieht es bei uns auch so aus, allerdings haben wir eine Klausel im Mietvertrag, die zu Schönheitsreparaturen bei Auszug verpflichtet. Dies war aber definitiv bei unserem Einzug nicht der Fall.

Wie müssen wir nun vorgehen?
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4 Antworten

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Wenn die Wohnung schon so war, als ihr sie übergeben habt, dann müsst ihr nichts machen und der Vermieter kann euch dazu nicht verpflichten. Lass aber zur Sicherheit nochmal einen Anwalt drüber schauen...

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Hallo, 


du meinst ihr seid euch NICHT sicher, wie ihr die Wohnung hinterlassen müsst?! 


Auch wenn euer Mietvertrag die Klausel enthält, welche euch zu Schönheitsreparaturen bei Auszug verpflichtet, müsst ihr diese nicht durchführen. So eine "Endrenovierungsklausel" ist unzulässig, denn es ist nicht erlaubt, Mieter grundsätzlich immer zu einer Endrenovierung zu verpflichten, siehe auch diesen Artikel, in welchem das Thema Schönheitsreparaturen ausführlich behandelt wird.


Außerdem wurde die Wohnung von euch in einem nicht renovierten Zustand übernommen. Wäre die Wohnung bei dem Einzug renoviert, dann müsstet ihr wahrscheinlich vor dem Auszug die Schönheitsreparaturen durchführen. 


Falls man als Mieter gestrichen hat, obwohl man gar nicht dazu verpflichtet war, hat man die Möglichkeit/das Recht, sich die Kosten vom Vermieter im Nachhinein erstatten zu lassen.


Beste Grüße und einen reibungslosen Umzug!

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Hallo,


ohne Fotos und ohne Einsicht in den Mietvertrag kann man das nur schwer beurteilen. 


Hast du schriftlich, dass die Wohnung "nicht renoviert" übergeben wurde?

Was bedeutet, ihr habt sie in einem schlechten Zustand übernommen? Wie ist der tatsächliche Zustand der Wohnung jetzt? Falls ihr die Wände bunt gestrichen habt, seid ihr sehr wohl dazu verpflichtet zu streichen, bunte Farben muss der Vermieter nicht annehmen. Die Wohnung muss "nicht renovierungsbedürftig" übergeben werden, wenn ihr nichts schriftliches habt. 

Falls ihr irgendetwas zum Streichen braucht, findet ihr den Malerbedarf online, hier in dem Shop.

Hast du denn mal mit dem Vermieter gesprochen? Sprich das doch einfach mal offen an, dann wirst du ja hören, was er verlangt und kannst dann immer noch reagieren.


Viele Grüße