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Hier steht: "...dass ein Beschuldigter gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Aussage machen sollte." 

Meine Frage nun... Was, wenn man schon eine Aussage getätigt hat!? Könnte man die wieder ohne Folgen zurückziehen?

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4 Antworten

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das kann ich dir leider auch nicht so genau beantworten. aber ich glaube, du kannst die maximal korrigieren. wenn du einmal was gesagt hast, bleibt das immer irgendwo in den akten vermerkt (kann ich mir zumindest gut vorstellen).

aber frag da lieber mal beim anwalt nach.
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Sobald du unter Eid stehst kannst du dies nicht tun, also vor Gericht geht das nicht....

Aber solltest du befragt werden und du wurdest unter falschen Tatsachen einer Aussage entlockt, kannst du diese zurück nehmen. Dies geht aber nur mit hilfe eines Anwalts :D
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Guten Abend,

hast du dein Anliegen denn klären können? Ich meine, wenn man sich nicht auskennt, dann am besten einen Anwalt suchen, der einem helfen kann. Auch ich habe mich online informiert und habe verschiedene Anhaltspunkte gefunden. 

Ich wollte einfach wieder ruhig schlafen können, aus dem Grund habe ich mich auch für eine Kanzlei für Strafrecht in Frankfurt entschieden. Bei denen habe ich mich dann auch beraten können und ich muss sagen, dass ich danach wirklich ruhiger war und wusste, was für Rechte ich habe und wie ich vorgehen kann. 

So ist man echt gut beraten und vor allem ist man einfach aufgeklärt.

Aber jedem das seine.

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Falls es um einen schwerwiegenden Vorwurf geht, würde ich nicht versuchen, das ohne anwaltliche Unterstützung zu klären. Ein auf Strafrecht spezialisierter Verteidiger kann zunächst die Ermittlungsakte einsehen und anschließend beurteilen, ob und in welcher Form eine weitere Einlassung sinnvoll ist.

Falls du noch einen Anwalt suchst, kann ich diese Kanzlei in Berlin empfehlen. Er ist auf das Strafrecht spezialisiert und vertritt Beschuldigte in Ermittlungsverfahren und vor Gericht. Weitere Informationen findest du unter https://rechtsanwalt-sexualstrafrecht-berlin.de/.

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