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Diese Frage wurde gestellt am 16.09.2015
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3 Antworten

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Es kommt ganz darauf an, wie du argumentierst. So weit ich weiß, kannst du die Ausstattungskosten durchaus geltend machen. Auf http://www.arbeitszimmer.de steht, dass das häusliche Arbeitszimmer dafür aber der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit sein muss. Im Falle eines Zweitjobs ist die Rückerstattung also unmöglich.

Diese Antwort wurde gestellt am 16.09.2015
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Nicht dass ich wüsste, außer eben dein Arbeitsplatz ist dann deine einzige Beschäftigung.

Diese Antwort wurde gestellt am 17.09.2015
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Ich finde für das Arbeitszimmer auch blickdichte Markisen eine gute Idee.Hier kann man sich welche nach Mass anfertigen lassen und bkommt unverbindlich bis zu drei Angebote.markisenwelt24.

Diese Antwort wurde gestellt am 14.03.2019