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Es kommt ganz darauf an, wie du argumentierst. So weit ich weiß, kannst du die Ausstattungskosten durchaus geltend machen. Auf http://www.arbeitszimmer.de steht, dass das häusliche Arbeitszimmer dafür aber der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit sein muss. Im Falle eines Zweitjobs ist die Rückerstattung also unmöglich.