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Diese Frage wurde gestellt am 07.01.2016
523 Aufrufe
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Ich habe die Zusage für einen Job bekommen und soll Montag anfangen zu arbeiten. Bisher habe ich noch keinen Arbeitsvertrag zugesandt bekommen und auf Nachfrage wurde mir vom Chef gesagt, dass auch eine mündliche Abmachung geht. Kommt mir irgendwie spanisch vor. Soll ich trotzdem Montag anfangen? Nicht, dass ich dann kein Geld bekomme?

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5 Antworten

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Natürlich gehst Du da hin. Mündliche Arbeitsverträge gelten auch, aber mit gewissen Einschränkungen. Aber für den ersten Tag reicht es auf jeden Fall ;-)
Diese Antwort wurde gestellt am 07.01.2016
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Der mündliche Vertrag ist schon erst einmal gültig, also geh auf jeden Fall am Montag auf Arbeit.
Allerdings muss dir dein Chef nach einem Monat irgendwas schriftlich geben, wo die ganzen Rahmenbedingungen ( Gehalt, Urlaub, Arbeitszeit, etc. ) festgehalten sind. ( Quelle: http://fragwerner.de/anwalt-arbeitsrecht-muenchen )
Diese Antwort wurde gestellt am 07.01.2016
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Mündlicher Vertrag gilt genauso. Allerdings solltest du unbedingt schnellstens auf was Schriftliches bestehen.
Diese Antwort wurde gestellt am 10.01.2016
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Klar geht eine mündliche Abmachung, aber dementsprechend kann dein Chef nun entscheiden, wie viel du an Gehalt bekommst und wie viele Stunden du arbeiten musst. Lass dir so schnell wie möglich einen Arbeitsvertrag aushändigen. Dazu ist jeder Arbeitsgeber nämlich verpflichtet!
Diese Antwort wurde gestellt am 11.01.2016