Konsumkredite dienen dem reinen Konsum. Hat ein potenzieller Konsument zu wenig Eigenkapital, um etwas zu konsumieren, so kann er einen günstigen Konsumentenkredit aufnehmen. Durch einen aufgenommenen Konsumkredit ist der Konsument dann in der Lage seine angedachte Anschaffung oder bespielsweise auch eine Urlaubsreise etc. zu realisieren.
Für den klassischen Konsumkredit ist übrigens kein Verwendungszweck erforderlich. In den Jahren 2011 bis 2012 ist die Nachfrage nach günstigen Krediten für Konsumenten stark angestiegen. In Deutschland müssen nicht alle Kredite günstig ausgestaltet sein. Zinsen können derzeit mit bis zu 13 Prozent zu Buche schlagen. (Quelle: http://www.guenstige-kredite-im-vergleich.com/)
Vertiefende Info:
In der Schweiz gilt seit dem Jahre 2003 auch deshalb ein spezielles Bundesgesetz zur Erhöhung des Schutzes des Kreditnehmers vor Überschuldung. Darüber wird auch in der Bundesrepublik Deutschland bereits nachgedacht und diskutiert. Einige Finanzexperten und Verbände schlagen ein ähnliches Gesetz auch für die BRD vor, um die Deutschen Kreditnehmer ebenfalls vor der Überschuldung zu schützen. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgesetz_über_den_Konsumkredit)