Neue Funktion verfügbar: Benutzergruppen!
Erstelle eigene Gruppen, teile Inhalte und vernetze dich mit anderen Mitgliedern. ➜ Jetzt ansehen
gefragt.net

Kategorien

Diese Frage wurde gestellt am 12.09.2016
332 Aufrufe

Deine Antwort

Bitte sachlich und kompetent antworten. Missbrauch führt zum Ausschluss.
HTML-Tags werden ignoriert und angezeigt.
Your name to display (optional):
Datenschutz: Deine Email-Adresse benutzen wir ausschließlich, um dir Benachrichtigungen zu schicken. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

1 Antwort

0 Pluspunkte 0 Minuspunkte
Da der Arbeitnehmer die Möglichkeit hatte, eine Kopie der Personalakte anzufertigen, hat er ja keinen Nachteil dadurch, dass er diese nicht vor Ort zusammen mit dem Anwalt einsehen kann. Insofern verstehe ich nicht, dass überhaupt geklagt wurde.
Diese Antwort wurde gestellt am 20.09.2016