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Frage wurde gestellt am 20.09.2016
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Darf eine Reparatur am Haus über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden?
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4 Antworten

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Ich meine mal gelesen zu haben, dass man das nicht darf. Aber sonst mal beim Mieterschutzbund nachfragen
Frage wurde gestellt am 20.09.2016
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Meine das hängt von der Summe ab, die dafür benötigt wird, aber sicher bin ich mir auch nicht ganz.
Würde da wirklich mal lieber wie schon Ruffy geschrieben hatte, mal beim Mieterschutzbund nachfragen.
Frage wurde gestellt am 21.09.2016
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kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Frage wurde gestellt am 21.09.2016
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Nein, Reparaturen gehören zu den "nicht umlagefähigen Betriebskosten" und müssen vom Vermieter gezahlt werden. Eine sehr gute Aufstellung findest du bei https://www.immoware24.de/support/glossar/glossar-nicht-umlagefaehige-betriebskosten/
Frage wurde gestellt am 21.09.2016