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Frage wurde gestellt am 15.07.2012
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"Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten."

 

Falls du darin was nicht verstehst, wende dich doch einfach mal an die Landesregierung oder zieh ganz unprofissionell Wikipedia zu Rate

 

Frage wurde gestellt am 15.07.2012