gefragt.net

Top Kategorien


190 Aufrufe
0 Pluspunkte 0 Minuspunkte
Hallo liebe Community Wie ihr schon oben sehen könnt, beschäftige ich mich gerade mit dem Thema Bewirtungskosten. Habe auf http://bewirtungskosten.net/gesellschafterversammlung-bewirtungskosten/ unter anderem gelesen welche Voraussetzungen man erfüllen muss, damit beispielsweise ein Essen mit einem Geschäftspartner als Betriebsausgabe berücksichtigt wird Mich würde auch interessieren wie es im Ausland ist- sind die Bewirtungskosten in diesem Fall auch zu 100 % absetzbar oder gibt es da Unterschiede? Bedanke mich im Voraus für eure Antworten
1% Rating 1 beste Antwort aus 178 Fragen

Deine Antwort

Bitte sachlich und kompetent antworten. Missbrauch führt zum Ausschluss.
HTML-Tags werden ignoriert und angezeigt.
Your name to display (optional):
Datenschutz: Deine Email-Adresse benutzen wir ausschließlich, um dir Benachrichtigungen zu schicken. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
Anti-Spam-Captcha:

Bitte logge dich ein oder melde dich neu an, um das Anti-Spam-Captcha zu vermeiden.

1 Antwort

0 Pluspunkte 0 Minuspunkte
Vom Bundesfinanzhof wird ganz klar erläutert, dass auch für Bewirtungskosten im Ausland grundsätzlich folgende Angaben zu machen sind: Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen. Zudem seien bei der Bewirtung in einem Restaurant die Angaben zu Anlass und Teilnehmer ausreichend, allerdings muss die Rechnung beigefügt werden. Der Name des Gastgebers muss oberhalb eines bestimmten Betrages angegeben werden.
- der Rest steht hier erklärt:
http://bewirtungskosten.net/bewirtungskosten-ausland-2/