Vom Bundesfinanzhof wird ganz klar erläutert, dass auch für Bewirtungskosten im Ausland grundsätzlich folgende Angaben zu machen sind: Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen. Zudem seien bei der Bewirtung in einem Restaurant die Angaben zu Anlass und Teilnehmer ausreichend, allerdings muss die Rechnung beigefügt werden. Der Name des Gastgebers muss oberhalb eines bestimmten Betrages angegeben werden.
- der Rest steht hier erklärt:
http://bewirtungskosten.net/bewirtungskosten-ausland-2/