Neue Funktion verfügbar: Benutzergruppen!
Erstelle eigene Gruppen, teile Inhalte und vernetze dich mit anderen Mitgliedern. ➜ Jetzt ansehen
gefragt.net

Kategorien

Diese Frage wurde gestellt am 21.06.2020
523 Aufrufe

Deine Antwort

Bitte sachlich und kompetent antworten. Missbrauch führt zum Ausschluss.
HTML-Tags werden ignoriert und angezeigt.
Your name to display (optional):
Datenschutz: Deine Email-Adresse benutzen wir ausschließlich, um dir Benachrichtigungen zu schicken. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

1 Antwort

0 Pluspunkte 0 Minuspunkte

Hallo, grundsätzlich gilt, dass unwesentliche Veränderungen vom Vermieter geduldet werden müssen und er darüber nicht verständigt werden muss. Ist jetzt allerdings die Frage, ob das Anbringen einer Markise als wesentliche oder unwesentliche Veränderung gilt, da es sich ja um eine äußerliche Veränderung handelt. Meiner Erfahrung nach schadet es nicht, sich die Erlaubnis einzuholen. In der Regel lehnt der Vermieter nichts ab, das einen sinnvollen Nutzen hat. 

Diese Antwort wurde gestellt am 01.07.2020