gefragt.net

Top Kategorien


317 Aufrufe

Deine Antwort

Bitte sachlich und kompetent antworten. Missbrauch führt zum Ausschluss.
HTML-Tags werden ignoriert und angezeigt.
Your name to display (optional):
Datenschutz: Deine Email-Adresse benutzen wir ausschließlich, um dir Benachrichtigungen zu schicken. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
Anti-Spam-Captcha:

Bitte logge dich ein oder melde dich neu an, um das Anti-Spam-Captcha zu vermeiden.

3 Antworten

0 Pluspunkte 0 Minuspunkte

genau weiß ich es nicht, könnte mir aber vorstellen, dass das von vergehen zu vergehen unterschiedlich ist. es gibt sicherlich dinge, die bereits nach wenigen jahren verjährt sind, andere dinge, die vielleicht schwerer gewichtet werden, dauern wahrscheinlich länger an.

0 Pluspunkte 0 Minuspunkte

Taten mit einem Höchstmaß von unter einem Jahr verjähren nach drei Jahren. Beträgt die Freiheitsstrafe mehr als ein Jahr, erhöht sich die Verjährungsfrist auf fünf Jahre. Eine Tat verjährt hingegen erst nach zehn Jahren, wenn die Freiheitsstrafe im Höchstmaß mehr als fünf Jahre beträgt.  ...Google....