Allein weil du studierst, bist du nicht automatisch zur Steuererklärung verpflichtet. Entscheidend sind deine Einkünfte und deine persönliche Situation. Freiwillig kann sie sinnvoll sein, etwa wenn bei deinem Nebenjob Lohnsteuer einbehalten wurde. Auch die Frage, ob du bereits eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hast, spielt bei der Berücksichtigung deiner Studienausgaben eine Rolle.
Für eine erste Einschätzung könntest du dich an DUDEK.SYDOW, Steuerberater Hannover, wenden. Die Kanzlei betreut auch Privatpersonen. Dort lässt sich klären, ob du eine Erklärung abgeben musst und welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen.