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Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich beschäftige mich aktuell mit einem Thema, das vielleicht viele von uns in der Schweiz betrifft, aber oft unterschätzt wird: dem Vorsorgeauftrag. Wie ich auf zwicker-consulting.ch gelesen habe, ist der Vorsorgeauftrag ein rechtliches Instrument in der Schweiz, das es uns ermöglicht, zu bestimmen, wer im Falle unserer Urteilsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall in unserem Namen handeln darf. Dies kann administrative, finanzielle und persönliche Angelegenheiten umfassen.

Ich finde das Konzept sehr wichtig, da es einem ermöglicht, im Voraus festzulegen, wie und durch wen die eigenen Angelegenheiten geregelt werden sollen, falls man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Meine Frage an euch ist: Hat jemand von euch bereits einen Vorsorgeauftrag erstellt? Wie seid ihr dabei vorgegangen und was sind die wichtigsten Punkte, die man dabei beachten sollte?

Mich interessiert insbesondere:

  1. Wie wählt man die richtige Person oder Institution für die Vertretung aus?
  2. Welche Angelegenheiten sollten im Vorsorgeauftrag speziell geregelt werden?
  3. Wie detailliert muss oder sollte der Auftrag sein?
  4. Gibt es besondere rechtliche Aspekte in der Schweiz, die man beachten muss?

Außerdem würde ich gerne wissen, ob es ratsam ist, professionelle Hilfe für die Erstellung eines Vorsorgeauftrags in Anspruch zu nehmen. Ich habe überlegt, eine Beratung bei zwicker-consulting.ch zu suchen, bin mir aber nicht sicher, ob dies notwendig ist oder ob man es auch selbstständig handhaben kann.

Ich freue mich auf eure Erfahrungen und Ratschläge zu diesem wichtigen Thema und danke euch schon im Voraus für eure Unterstützung.

Beste Grüße

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2 Antworten

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Ich habe auch einen Vorsorgeauftrag erstellen lassen, da ich hinsichtlich der medizinischen Versorgung einige besondere Wünsche habe. Das kann alles im Dokument festgehalten werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen unbedingt eingehalten werden, dass die KESB nicht aktiv wird und alles geklärt ist. Also am besten sucht man sich einen Spezialisten, der mit einem gemeinsam den Vorsorgeauftrag erstellt.
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Zu deiner Frage zu den rechtlichen Aspekten in der Schweiz: Wie ein Testament auch, muss ein Vorsorgeauftrag handschriftlich verfasst werden (mit Datum und Unterschrift). Alternativ kann dieser öffentlich bei einem Notar beurkundet werden. Er sollte nachfolgend regelmässig auf Aktualität geprüft und beim Zivilstandsamt angemeldet werden. Alle Angehörigen und Beauftragten sollten selbstverständlich auch wissen, wo dieser aufbewahrt wird.