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Frage wurde gestellt am 19.03.2015
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Huhu,

ich frage mich, ob ein Fahrradlicht fest montiert sein muss, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen? Grund ist, dass meine neue Fahrradbeleuchtung nur zum aufstecken ist. Ich möchte ungern angehalten werden und deshalb ein Busgeld zahlen. Habe schon hier unter http://www.fahrradbeleuchtungtest.de/rat-und-tat/fahrradlicht-gesetze-vorschriften/ nachgesehen, aber da finde ich auch keine richtig konkrete Antwort dazu.

Kennt sich denn hier vielleicht jemand genauer damit aus?

Gruß & Danke!

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7 Antworten

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Normalerweise solltest du damit keine Probleme bekommen. Ich habe auch nur eine Aufsteckbeleuchtung und da hat noch nie jemand was dagegen gesagt.
Frage wurde gestellt am 20.03.2015
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Ich glaube tatsächlich müsste es angeschraubt sein, aber denke nur Polizisten mit ganz schlechter Laune würden einen deshalb anhalten. Ansonsten frag doch einfach den nächsten Polizisten, den du siehst.
Frage wurde gestellt am 23.03.2015
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Ich glaube kaum, dass es bei einem Fahrrad so wichtig ist, dass die Lampe angeschraubt ist. Gesteckt denke ich reicht auch.
Frage wurde gestellt am 24.03.2015
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Du könntest einfach mal eine Mail an den ADFC und da nachfragen. Die helfen sicher gern und vor allem dürften sie auch wissen, was wirklich richtig ist :)
Frage wurde gestellt am 25.03.2015
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Nein, muss es nicht. Ich habe auch eins, was ich ab machen kann und es bleibt nur der Halter am Fahrrad aber funktionieren muss es :-)
Frage wurde gestellt am 30.03.2015
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Nein muss nicht. Es soll dich einfach während des Fahren für die Anderen sichtbar machen. Ob du es nun dranklemmst oder in der hand hälst ist egal, hauptsache man sieht dich.
Frage wurde gestellt am 01.04.2015
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nein also fest montiert sein muss es nicht https://www.bussgeldrechner.org/fahrrad/beleuchtung.html . man darf ja auch so usb lichter nehmen, die man abmontieren kann. dürftest also keine probleme bekommen. natürlich müssen die lichter auch sicher befestigt werden

Frage wurde gestellt am 19.12.2018