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Diese Frage wurde gestellt am 11.01.2016 • neu thematisiert am vor am
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Sagt mal, gehört die Betreuung von Tieren zu den haushaltsnahen Dienstleistungen ? Es ist so, dass mein Hund nicht gesund ist und ich da wirklich Probleme habe Zuhause zu bleiben, deshalb habe ich vor eine Pflegekraft zu engagieren. Zufällig bin ich dann in diesem Zusammenhang auf einen Artikel http://www.steuerberaterscout.de/Magazin-katze-tiere-haushaltsnahe-dienstleistung-791 gestoßen wo es steht, dass man diese Pflege als haushaltsnahe Dienstleistung in die Steuererklärung schreiben kann. Wollte jetzt einfach wissen, ob das stimmt und ob ihr vielleicht noch andere Tipps habt ?
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2 Antworten

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Wie in diesem Artikel beschrieben, handelt es sich in diesem Fall um eine haushaltsnahe Dienstleistung.
Ich würde das in jedem Fall in die Steuererklärung schreiben.
Diese Antwort wurde gestellt am 12.01.2016
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Ich würde es reinschreiben! Wenn es falsch ist, wird es der Steuerberater ja wegstreichen ;)
Diese Antwort wurde gestellt am 13.01.2016