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Diese Frage wurde gestellt am 27.04.2016
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3 Antworten

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Die Wohnung muss in einem Zustand sein, wo der Vermieter ohne Probleme einen Nachmieter finden kann. Ob da gemalert werden muss, ist von Fall zu Fall verschieden.

Es gibt aber die Möglichkeit eine Termin vor der offiziellen Übergabe mit dem Vermieter oder der zuständigen Immobilienfirma zu vereinbaren. Dann sagen die dir genau, was du noch zu tun hast.
Diese Antwort wurde gestellt am 27.04.2016
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www.focus.de/immobilien/mieten/tid-7385/schoenheitsreparaturen-wann-mieter-streichen-muessen_aid_132468.html hat da einen guten Artikel zu geschrieben.
Diese Antwort wurde gestellt am 28.04.2016
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Halte ich für unzulässig, in dem Fall wäre man also nicht verpflichtet.
Diese Antwort wurde gestellt am 02.11.2016