gefragt.net

Top Kategorien


Deine Antwort

Bitte sachlich und kompetent antworten. Missbrauch führt zum Ausschluss.
HTML-Tags werden ignoriert und angezeigt.
Your name to display (optional):
Datenschutz: Deine Email-Adresse benutzen wir ausschließlich, um dir Benachrichtigungen zu schicken. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
Anti-Spam-Captcha:

Bitte logge dich ein oder melde dich neu an, um das Anti-Spam-Captcha zu vermeiden.

3 Antworten

0 Pluspunkte 0 Minuspunkte
Beamtenbeleidigung gibt es nicht, es wäre eine normale Beleidigung. Eine Beleidigung ist aber eine Straftat. Es liegt im Ermessen des Beamtem, ob er Dich wg. der Aussage anzeigen möchte od. nicht und im Ermessen des Richters, ob das eine Beleidigung war od. nicht. Generell ist diese Frage aber schon als Beleidigung zu werten.