Habe da mal einen Teile eines Artikels:
Was empfiehlt der Verkehrsgerichtstag 2016?
Experten verschiedener Interessensgemeinschaften trafen sich 2016 in Goslar zum Verkehrsgerichtstag. Polizei, Verkehrsexperten, aber auch Rechtsmediziner und Datenschützer machten sich Gedanken zum Einsatz von Überwachungskameras für Fahrzeuge, sogenannten Dashcams. Auch diese Veranstaltung brachte unter dem Strich keine endgültige Lösung. Hingegen war man sich soweit einig, dass diese Frage europaweit einheitlich geregelt werden müsse. Es wurden viele Vorschläge unterbreitet, so kam auch der Vorschlag, dass solche Aufnahmen anlassbezogen vor Gericht zu verwerten seien, was theoretisch machbar, aber in der Realität kaum umsetzbar wäre. Bei diesem Vorschlag würden also Bilder zugelassen werden, wenn die Kamera erst kurz vor einem Unfall eingeschaltet würde und danach wieder ausgeschaltet wird, denn wer hat vor einem Crash noch die Zeit eine Kamera zu aktivieren? Eine andere Möglichkeit wäre, dass zum Beispiel der Speicher auf wenige Minuten beschränkt wird, beispielsweise auf fünf Minuten und danach automatisch überschrieben wird, was aber mit technischen Schwierigkeiten verbunden ist, denn die Kamera müsste auch bei einem etwas weniger heftigen Unfall automatisch abschalten, damit die gemachten Aufnahmen nicht überschrieben werden.
Kompletter Artikel:
http://www.ueberwachungskamera-tests.com/dashcam-ueberwachungskamera-fuers-auto/#Was_empfiehlt_der_Verkehrsgerichtstag_2016