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Diese Frage wurde gestellt am 19.07.2017 • Kategorie geändert am
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Hallo, ist es eigentlich möglich eine Auskunft von den Behörden über meinen verstorbenen Opa zu erhalten? weil ich so gut wie nichts über ihn weiß. habe auf http://www.datenschutz.org/19-34-bdsg/ gelesen das man laut §§ 19, 34 BDSG ein Auskunftsrecht hat. wisst ihr ob das möglich ist? LG

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2 Antworten

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Was für eine Auskunft denn? Ein Informationsrecht haben in erster Linie die Erben und dann gemäß der Erbfolge.
Diese Antwort wurde gestellt am 19.07.2017
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Was für eine Auskunft denn genau?
Diese Antwort wurde gestellt am 24.07.2017