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Hallo!
Vielleicht ist meine Frage etwas kryptisch, aber ich wusste nicht, wie ich sie besser formulieren könnte. Schließlich erkläre ich jetzt eh nochmal alles:
Ich habe am Wochenende bei einem Kumpel und seinem Umzug ausgeholfen. Wir waren alle motiviert und nachmittags haben wir uns ein Bierchen gegönnt. Vielleicht lag es ja daran, dass ich dann beim Tragen nicht mehr besonders aufmerksam war. Mir ist eine Gitarre runtergefallen und sie hat jetzt eine Delle. Vor lauter Schreck habe ich erstmal gar nichts gesagt. Ich bin auch grad knapp bei Kasse und könnte mir das gar nicht leisten.
Aber kann mich mein Kumpel anzeigen oder das Geld von mir verlangen? Er hat mich doch um Hilfe gebeten??
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Hey! 


Das war aber nicht besonders nett, dass du deinem Freund nicht Bescheid gegeben hast. Ich weiß nicht, was schlimmer wäre, wenn ich irgendwann die Gitarre finde und sie eine Delle hat und ich nicht weiß, warum und du vielleicht alles beichten musst. Oder du sagst es ihm gleich und ihr einigt euch irgendwie. 


Grundsätzlich trägt nämlich dein Kumpel das Risiko für die Schäden. Und wenn ihr euch nur mündlich ausmacht, dass du ihm aushilfst, bist du keinen Vertrag eingegangen und bist auch nicht haftbar - Siehe hier: https://raeumungen.at/blog/umzugsschaeden-wer-haftet/ 


Die Frage ist aber, ob du fahrlässig gehandelt hast, weil du während des Umzugs Alkohol getrunken hast. Da kann es schonmal passieren, dass was kaputt geht. An deiner Stelle würde ich meinen Freund darauf ansprechen! Vielleicht ist er verständnisvoller als du denkst! 

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Wenn Deine Hilfe beim Umzug nicht gewerblich sondern unentgeltlich stattgefunden hat, handelt es sich bei so einem Schaden um einen Gefälligkeitsschaden. Ein Schaden also, der während einer Tätigkeit entstanden ist die Du ausgeführt hast um jemandem einen Gefallen zu tun.

In vielen Fällen entsteht deshalb kein Haftungsanspruch, den der Geschädigte an Dich stellen könnte. Hierzu findest Du sehr verständlich formulierte Informationen auf: https://is.gd/Dhgs5E. Trotzdem ist es aber natürlich belastend für das gemeinsame Miteinander, wenn der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleibt. Es ist deshalb gut, wenn man auch Gefälligkeitsschäden in der eigenen Privathaftpflicht mitversichert hat. In guten Privathaftpflichtversicherungen ist das in der Regel der Fall, diese müssen deshalb aber nicht zwangsläufig teuer sein. Es gibt auch gute & günstige Privathaftpflichtversicherungen wie z.B. https://is.gd/brBawm (Fundstelle Gefälligkeitsschäden in den Modulbedingungen Privathaftpflicht, Punkt 10.J. und 10.J.1) bei denen Du entscheiden kannst, ob die Versicherung trotz Gefälligkeitsschaden leisten soll. In diesem Fall verzichtet die Versicherung auf ihr Einwandsrecht. Das bedeutet aber nicht, dass die Versicherung nicht prüft ob es sich um einen echten Privathaftpflicht-Gefälligkeitsschaden oder um einen Versuch des Versicherungsbetrug aus Gefälligkeit handelt.

Du siehst, eine absolut flexible, täglich kündbare (man hängt also nicht in einem ewig laufenden Vertrag) und monatlich zahlbare (man hat also auch keinen hohen Beitrag, der einmal jährlich abgebucht wird und der dann das Konto erheblich belastet) Versicherungen, die bei einem günstigen Beitrag einen guten Versicherungsschutz bieten und welche die Kommunikation ganz einfach und unbürokratisch über eine Handy-App abwickeln.

Eine solche sollte man sich unbedingt holen, denn die Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt. Stell Dir vor, Du hättest keine Gitarre beschädigt sondern aufgrund deiner Unachtsamkeit wäre ein Mensch zu Schaden gekommen und wäre, z.B. nach einem Treppensturz querschnittsgelähmt. Schmerzensgeld, Kranken(haus)kosten, Verdienstausfall und unter Umständen eine lebenslange Unterhaltszahlung könnte die Folge sein. Wer da nicht versichert ist, wow ... dessen Existenz ist echt im A....


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