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Hi,

meine beste Freundin und ich haben uns für Jänner einen Skiurlaub gebucht, worauf wir uns ja mega freuen. Während der Buchung konnte man noch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, was wir aber nicht getan haben, da wir ja nicht zurücktreten werden. Aber gilt die auch, falls uns der Flug gestrichen wird, oder so? Überlegen nämlich, ob unsere Entscheidung so schlau war...
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4 Antworten

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Im Fall der Fälle kann das natürlich sehr hilfreich sein, da man dann ja die gesamten oder zumindest einen Teil der Reisekosten zurückerstattet bekommt. Aber ich finde, dass sowas abhängt, wie wahrscheinlich denn ein Reiserücktritt ist. Wenn jemand oft krank ist, dann hat diese Person vermutlich ein höheres Risiko, als jemand der nicht oft krank ist. Weiters kommt es noch auf das Ziel-Land an - wenn dort Streiks oder Proteste erwartet werden, kann man schon mal mit Flugausfällen rechnen, oder auch mit Zugausfällen bei Bahnstreiks. Denke, dass jeder individuell für sich entscheiden muss. Vielleicht kann dir ja dieser Blog Hilfe leisten bei deiner Entscheidung: https://blog.reisen-und-wohnen.de/
Ich persönlich hatte es bisher nicht notwendig.

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Schließt für ein paar Euro eine Reiserücktrittsversicherung ab. Man kann nie wissen...

Wichtig ist auch eine Auslandskrankenversicherung, wenn es ins Ausland geht. Beim Skifahren habt Ihr doch ein erhöhtes Unfallrisiko, auch wenn das im Urlaub keiner wirklich braucht.
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Also falls euch der Flug einfach gestrichen wird solltet ihr eigentlich eine Entschädigung von der Fluggesellschaft bekommen. Ich habe trotzdem schon seit langer Zeit eine Reiseversicherung, auch wenn ich im Ausland krank werde. Sowas ist meiner Meinung nach wichtig und mittlerweile auch wirklich nicht mehr so teuer.

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Das fragen sich wahrscheinlich Viele vorab. Nun man sollte nicht vergessen, dass man auch ohne Versicherung gewisse Rechte hat, die man über https://myflyright.com/de ausfindig machen kann. Vorab sei gesagt, ihr müsst schauen, innerhalb welcher Kontinente ihr unterwegs seid, je nachdem gilt dann bspw. die EU-Fluggastrechteverordnung und weitere Verordnungen.