Flug gestrichen oder verspätet? Diese Rechte stehen dir wirklich zu – und so bekommst du dein Geld zurück!
Ein geplatzter Flugplan kann schnell zum Albtraum werden. Stundenlanges Warten, verpasste Anschlüsse und zusätzliche Kosten treiben den Stresspegel in die Höhe. Laut der europäischen Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Passagiere jedoch Ansprüche auf Entschädigung. Ab drei Stunden Verspätung oder bei Annullierung gibt es unter bestimmten Bedingungen zwischen 250 und 600 Euro zurück. Trotzdem kämpfen viele um ihr Geld, weil Airlines sich oft querstellen. Wer die eigenen Rechte kennt, hat bessere Chancen auf eine erfolgreiche Erstattung. Diese Tipps helfen, Forderungen durchzusetzen und lange Wartezeiten zu vermeiden.
Welche Entschädigung steht wirklich zu?
Fluggesellschaften müssen Passagiere für erhebliche Verspätungen oder Annullierungen entschädigen. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Distanz des Fluges. Bei Flügen unter 1.500 Kilometern gibt es 250 Euro, bei Strecken bis 3.500 Kilometer 400 Euro und für Langstrecken über 3.500 Kilometer sind es 600 Euro. Voraussetzung ist, dass die Airline selbst für die Störung verantwortlich ist. Technische Probleme oder Personalmangel gelten als verschuldet. Schwieriger wird es bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder politischen Krisen.
Auch bei Arbeitsniederlegungen gibt es Unterschiede. Eine Flugentschädigung bei Streik ist nur möglich, wenn das Airline-Personal selbst streikt. Findet der Arbeitskampf bei der Flugsicherung oder am Flughafen statt, entfällt die Zahlungspflicht der Airline. Trotzdem haben Passagiere in diesen Fällen Anspruch auf alternative Beförderung oder eine Erstattung des Ticketpreises.
Verspätungen: Ab wann gibt es Geld zurück?
Nicht jede Verzögerung berechtigt zu einer Entschädigung. Entscheidend ist die Ankunftszeit am Zielort. Erst wenn sich diese um mindestens drei Stunden verschiebt, gibt es eine finanzielle Entschädigung. Maßgeblich ist nicht die Abflugzeit, sondern die tatsächliche Ankunftszeit nach der Landung. Das bedeutet: Selbst wenn ein Flug mit fünf Stunden Verspätung startet, aber durch günstige Bedingungen in der Luft nur zweieinhalb Stunden später ankommt, gibt es keine Zahlung. Zusätzlich müssen Passagiere ab zwei Stunden Verzögerung kostenlos versorgt werden.
Airlines sind verpflichtet, Mahlzeiten und Getränke bereitzustellen. Bei Verspätungen von über fünf Stunden darf das Ticket zurückgegeben werden. Die Airline muss dann den vollen Preis erstatten. Ab einer Übernachtung ist ein Hotelzimmer inklusive Transport zu übernehmen. Viele Fluggesellschaften versuchen, sich vor diesen Leistungen zu drücken. Betroffene sollten deshalb immer Belege aufbewahren und sich schriftlich bestätigen lassen, dass ihr Flug verspätet war.
Flug annulliert: Diese Optionen gibt es
Fällt ein Flug komplett aus, haben Passagiere zwei Möglichkeiten. Die Airline muss entweder einen Ersatzflug zum Zielort organisieren oder den Ticketpreis erstatten. Zusätzlich besteht Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Annullierung nicht mindestens 14 Tage im Voraus mitgeteilt wurde. Entscheidend ist, welche Alternative der Fluggast wählt. Wer auf eine Umbuchung setzt, hat Anspruch auf eine vergleichbare Beförderung. Eine deutliche Verschlechterung der Bedingungen muss nicht akzeptiert werden. Wird zum Beispiel statt eines Direktflugs ein Umstieg eingeplant, kann eine Entschädigung fällig werden. Wer sich für die Rückerstattung des Flugpreises entscheidet, verzichtet auf weitere Leistungen. Viele Airlines bieten in solchen Fällen lediglich Gutscheine an. Diese müssen nicht akzeptiert werden. Eine Auszahlung des Betrages ist gesetzlich vorgeschrieben.
So werden Ansprüche erfolgreich durchgesetzt
Viele Airlines versuchen, Entschädigungen hinauszuzögern oder abzulehnen. Betroffene sollten sich daher gut vorbereiten und alle relevanten Unterlagen sammeln. Wichtige Dokumente sind die Buchungsbestätigung, Bordkarten, Verspätungsbestätigungen und Belege für zusätzliche Kosten wie Verpflegung oder Hotelübernachtungen. Wer auf eine Entschädigung hofft, sollte die Fluggesellschaft schriftlich kontaktieren und sich auf die Fluggastrechte-Verordnung berufen. Viele Airlines zahlen erst nach Nachdruck oder der Einschaltung externer Dienstleister. Spezialisierte Portale helfen dabei, Entschädigungen durchzusetzen, nehmen dafür aber eine Provision. Wer selbst aktiv wird, spart diese Gebühren.