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Hallo ihr, 
ich habe grade auf https://www.schuldnerberatungen.org/zwangsvollstreckung-in-das-bewegliche-vermoegen/ gelesen, dass "auch Tiere unter Umständen im Rahmen einer Zwangsvollstreckung als bewegliches Vermögen gepfändet werden können". Stimmt das?? Wenn ja, welche Tiere zählen dazu?
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Hallo,

Ich glaube nicht, dass das passieren kann, weil Tiere keine Sachen sind und hier in Deutschland haben sie auch ihre Rechte. Ich denke, wenn es sich um Tiere handelt, die bei dir zu Hause leben, sollten sie nicht gepfändet werden. Eine andere Sache ist, dass du zum Beispiel Rassenpferde hast, weil sie keine Haustiere mehr sind und weil sie einen hohen wirtschaftlichen Wert haben können.

Schöne Grüße