Hallo,
Ich hab eine frage, und da geht es uber folgendes:
Wenn Ich, ein Deutscher, in Ausland war, und Opfer einer Straftat geworden wäre und daraufhin die Land aus gesundheitlichen Gründen verlassen hätte, der Hauptzeuge der daraus folgenden Gerichtsverhandlung in Ausland wäre und der Richter sagen würde, dass der Hauptzeuge für die Verhandlung benötigt werden würde, würde dann dieser Zeuge die Kosten für die Reise und den Aufenthalt nach/in Ausland erstattet bekommen? und wenn ja von wem und wie was müsste man dafür tun?
Danke!