Ein eigenhändiges Testament kann grundsätzlich wirksam sein, muss dafür aber vollständig handschriftlich verfasst und am Ende unterschrieben werden.
Bei komplizierteren Vermögensverhältnissen oder besonderen Verfügungen würde ich mir dagegen überlegen, fachkundige Unterstützung einzubeziehen, damit die Formulierungen später möglichst eindeutig sind.
Die Notare Dr. Goetze und Dr. Rezori beschreiben unter anderem den Ablauf, die Kosten und die möglichen Vorteile eines notariellen Testaments.
Interessant finde ich dabei, dass ein notarielles Testament im Erbfall regelmäßig auch als Nachweis der Erbenstellung dienen kann und dadurch häufig kein zusätzlicher Erbschein benötigt wird.
Hinzu kommt die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht sowie die Registrierung im Zentralen Testamentsregister, wodurch das Dokument im Erbfall auffindbar bleibt.
Finanziell richtet sich die notarielle Gebühr nach dem Nachlasswert und danach, ob ein Einzeltestament oder beispielsweise ein gemeinschaftliches Testament errichtet wird.
Bei einem Nachlasswert von 500.000 Euro nennt die Quelle für ein Einzeltestament beispielsweise 935 Euro Notargebühr zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.
Für mich wäre deshalb nicht allein der Preis entscheidend, sondern vor allem die Frage, wie komplex meine gewünschte Erbregelung ist und wie wichtig mir eine möglichst eindeutige Umsetzung meines letzten Willens ist.