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Huhu,

ich frage mich, ob ein Fahrradlicht fest montiert sein muss, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen? Grund ist, dass meine neue Fahrradbeleuchtung nur zum aufstecken ist. Ich möchte ungern angehalten werden und deshalb ein Busgeld zahlen. Habe schon hier unter http://www.fahrradbeleuchtungtest.de/rat-und-tat/fahrradlicht-gesetze-vorschriften/ nachgesehen, aber da finde ich auch keine richtig konkrete Antwort dazu.

Kennt sich denn hier vielleicht jemand genauer damit aus?

Gruß & Danke!

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7 Antworten

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Normalerweise solltest du damit keine Probleme bekommen. Ich habe auch nur eine Aufsteckbeleuchtung und da hat noch nie jemand was dagegen gesagt.
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Ich glaube tatsächlich müsste es angeschraubt sein, aber denke nur Polizisten mit ganz schlechter Laune würden einen deshalb anhalten. Ansonsten frag doch einfach den nächsten Polizisten, den du siehst.