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Hi, ich hätte da eine Frage bezüglich wegen einer Körperverletzung, dass zu Notwehr gällten sollte. Eine Freundin wurde gestern schwer angemacht, der Verteidiger also der Freund der Betroffenen ist volljährig. Die Anmacher sind leider Minderjährig, so ca. 16 Jahre alt. Der Freund der Betroffenen greift sofort nach der Aktion ein und will erstmal reden, als dass nicht klappt schlägt er auf beide Personen ein. Jetzt wird ein verfahren gegen sie ermittelt. http://www.koerperverletzung.com/einfache-koerperverletzung/ desweilen habe ich mich stark erkundigt weil ich auch unbedingt helfen möchte. Doch wie seht es nun für den Freund der Betroffenen? Kommt er jetzt mit einem ganz normalen Verfahren da raus oder wird jetzt auch gegen ihn ermittelt? Danke für die Antworten.

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2 Antworten

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Hä?
Es wird gegen sie ermittelt? Was hat sie denn gemacht?

Der Typ wird bestimmt nicht ohne ein Verfahren aus der Sache rauskommen. Aber wenn ich einen Satz wie "als dass nicht klappt schlägt er auf beide Personen ein" lese, ist das wohl auch gut so..
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Wen ndu sagst, dass eine freundin "schwer angemacht" wurde, haben die Jungs sie nur verbal angemacht oder auch körperlich? Denn wenn es körperlich war,versteht man zwar die Reaktion des Freundes, aber nicht warum er plötzlich auf beide Jungs einschlug. Er ist in dem Fall Täter und die beiden Jungs Opfer!

Aber sowas sollte man eh mit einem Anwalt besprechen und nicht im Internet