Ich würde mir dazu die Übersicht auf dieser Seite ansehen, weil dort die EmpCo-Richtlinie und die geplanten UWG-Änderungen recht praxisnah zusammengefasst werden. Spannend finde ich vor allem den Punkt, dass viele allgemeine Umweltaussagen wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ künftig entweder sehr klar spezifiziert oder über anerkannte hervorragende Umweltleistungen abgesichert sein müssen. Gerade Aussagen zur Klimaneutralität scheinen heikel zu werden, wenn sie nur auf Kompensation und Zertifikatekauf beruhen. Auch bei Nachhaltigkeitssiegeln würde ich genauer hinschauen, ob dahinter tatsächlich ein offenes, transparentes und unabhängig überwachtes Zertifizierungssystem steht.
Wichtig ist für mich außerdem, nicht nur klassische Werbeslogans zu prüfen, sondern auch Produktnamen, Verpackungstexte, Icons, Labelgrafiken und Formulierungen im Shop. Sobald sich eine Aussage an Verbraucher richtet, kann das Thema relevant werden, selbst wenn das eigentliche Angebot eher aus dem B2B-Umfeld kommt. Ich würde deshalb alle Green Claims, Social Claims und Aussagen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit einmal gesammelt durchgehen und sauber dokumentieren, worauf sie sich konkret stützen. Mein Eindruck: Wer das jetzt vorbereitet, spart sich kurz vor Inkrafttreten der Regeln viel Stress und reduziert das Risiko teurer Abmahnungen deutlich.