Zuzahlungen zu Hilfsmitteln
Zu Hilfsmitteln, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind (Beispiel: Rollstühle) ist eine Zuzahlung von 10%, höchstens aber 10 Euro und mindestens 5 Euro zu entrichten.
Kostet das Hilfsmittel weniger als 5 Euro, zahlt der Patient dessen vollen Preis.
Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (Beispiele: Stoma- und Inkontinenzartikel), beträgt die Zuzahlung 10% je Packung, aber nicht mehr als 10 Euro pro Monat.