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2 Antworten

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Hallo! 

Im Grunde genommen, kann man die Aufgaben in zwei große Bereiche zusammenfassen:


1.) Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen […] und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten.


2.) Überwachung der Einhaltung […] der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter […].


Quelle: https://www.teachtoprotect.de/lehre-um-zu-schuetzen-doch-warum-sollten-sie-das-tun/


Hoffe, das beantwortet die Frage!


Beste Grüße

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Einfach zusammengefasst ist ein Datenschutzbeauftragter für die Sicherheit von Daten in einem Betrieb oder einer Organisation verantwortlich. Dies betrifft bersonenbezogene Daten, Datenschutz und Datenverarbeitende Maschinen (Computerdaten). Er ist auch dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Kundendaten ausreichend geschütz sind. Vor allem im Internet ist das Thema Datenschutz zur Zeit sehr aktuell.