Hallo!
Im Grunde genommen, kann man die Aufgaben in zwei große Bereiche zusammenfassen:
1.) Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen […] und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten.
2.) Überwachung der Einhaltung […] der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter […].
Quelle: https://www.teachtoprotect.de/lehre-um-zu-schuetzen-doch-warum-sollten-sie-das-tun/
Hoffe, das beantwortet die Frage!
Beste Grüße