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Hallo!

Bei uns zuhause hat sich seit letztem Jahr einiges verändert. Ich habe meinen Job gewechselt und pendle jetzt in die gleiche Stadt wie meine Frau auch. Um ein wenig mehr Zeit miteinander zu verbringen, haben wir beschlossen, dass wir doch einfach gemeinsam fahren könnten. Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase an meiner neuen Arbeitsstelle wollen wir starten.

Jetzt gehts nur noch um die Fahrkostenpauschale, die ja beim Finanzamt  angegeben werden muss. Ich weiß, die kürzeste Strecke zählt für die Berechnung. Aber macht es einen Unterschied, ob wir einzeln oder zusammen fahren? Eigentlich sparen wir ja ein Auto ein. Was meint ihr, wie funktioniert das in dieser Situation?
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1 Antwort

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Hey, das ist nur positiv für euch, wenn ihr gemeinsam pendelt. 

Es ist möglich, dass ihr trotzdem beide die Pauschale bekommt, obwohl nur ein Auto genutzt wird. Die Entfernungspauschale kann trotzdem als Werbungskosten geltend gemacht werden. (Siehe https://www.wirtschaftswissen.de/unternehmensgruendung-und-fuehrung/geschaeftsfuehrung/kleinunternehmer-und-selbstaendige/fahrtkostenpauschale-so-rechnen-sie-ab-wenn-sie-auto-und-bahn-fahren/

Ihr solltet aber festhalten, wer wann gefahren ist. So lassen sich die Entfernungspauschalen vorberechnen. Das wird auch unter dem Link erklärt.