Hallo,
du meinst ihr seid euch NICHT sicher, wie ihr die Wohnung hinterlassen müsst?!
Auch wenn euer Mietvertrag die Klausel enthält, welche euch zu Schönheitsreparaturen bei Auszug verpflichtet, müsst ihr diese nicht durchführen. So eine "Endrenovierungsklausel" ist unzulässig, denn es ist nicht erlaubt, Mieter grundsätzlich immer zu einer Endrenovierung zu verpflichten, siehe auch diesen Artikel, in welchem das Thema Schönheitsreparaturen ausführlich behandelt wird.
Außerdem wurde die Wohnung von euch in einem nicht renovierten Zustand übernommen. Wäre die Wohnung bei dem Einzug renoviert, dann müsstet ihr wahrscheinlich vor dem Auszug die Schönheitsreparaturen durchführen.
Falls man als Mieter gestrichen hat, obwohl man gar nicht dazu verpflichtet war, hat man die Möglichkeit/das Recht, sich die Kosten vom Vermieter im Nachhinein erstatten zu lassen.
Beste Grüße und einen reibungslosen Umzug!