Hallo, grundsätzlich gilt, dass unwesentliche Veränderungen vom Vermieter geduldet werden müssen und er darüber nicht verständigt werden muss. Ist jetzt allerdings die Frage, ob das Anbringen einer Markise als wesentliche oder unwesentliche Veränderung gilt, da es sich ja um eine äußerliche Veränderung handelt. Meiner Erfahrung nach schadet es nicht, sich die Erlaubnis einzuholen. In der Regel lehnt der Vermieter nichts ab, das einen sinnvollen Nutzen hat.