Hallo Zusammen,
ich werde gerade von einer Firma informiert, dass ich einen Platz als Praktikant bei ihnen bekomme
Eigentlich ist das ein Pflichtpraktikum, das 6 Monaten dauert. Wegen des Pflichtpraktikum werde ich nicht vergütet... Ich hab die Infos dazu im Internet gesucht und recherchiert. Wenn es um Pflichtpraktikum handelt, muss kein Mindestlohn bezahlt werden. Außerdem steht es hier noch, dass das freiwillige Praktikum nicht länger als drei Monate dauert, muss kein Mindestlohn gezahlt werden.
(https://www.arbeitsrechte.de/mindestlohn-praktikum/#Muss_bei_einem_Pflichtpraktikum_der_Mindestlohn_gezahlt_werden)
Wenn das länger als 3 Monaten dann muss man vergütet werden oder ? Aber der Fall gilt nur für das freiwillige Praktikum nicht für das Pflichtpraktikum oder ? Das heißt, in einem Pflichtpraktikum muss man nicht bezahlt werden, egal wie lange das dauert. Also die Dauer des Pflichtpraktikums spielt gar keine Rolle. So habe ich verstanden. Das wäre gut, wenn jemand mich korrigieren kann, wenn ich das missverstanden habe.
LG