Letztens habe ich den folgenden Artikel über die Pfändung im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren gelesen, hier mal eine kurze Zusammenfassung:
Wenn der Schuldner nicht zahlt, hat der Gläubiger die Möglichkeit, seine Geldforderung auf dem Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Die Pfändung ist in diesem Zusammenhang die Beschlagnahme eines Gegenstands oder einer Forderung durch den Staat, und zwar durch das Vollstreckungsgericht oder den Gerichtsvollzieher.
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen
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der Pfändung von Sachen (beweglich und unbeweglich) und
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der Pfändung von Forderungen, die dem Schuldner zustehen, und anderen Vermögenswerten.
Die Lohn- oder Gehaltspfändung ist ein typischer Fall der Pfändung von Forderungen. Je nach Art des Vermögens und der Pfändung variiert deren Ablauf.
Der Gläubiger darf das Vermögen des Schuldners nur unter bestimmten Voraussetzungen pfänden lassen:
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Er muss zunächst einen Pfändungsantrag beim Gericht stellen. Bevor dieser Antrag nicht eingegangen ist, darf auch nicht gepfändet werden.
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Der Gläubiger muss einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner besitzen. Dieser Titel muss dem Schuldner zunächst zugestellt werden.
Die Pfändung auf das eigene Konto ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
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Der Gläubiger besitzt einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner, welcher diesem auch zugestellt wurde. Es kann sich hierbei um ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid handeln.
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Der Gläubiger muss die Kontopfändung beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen. Dieses erlässt daraufhin einen Pfändung- und Überweisungsbeschluss.
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Der Gerichtsvollzieher muss den Pfändung- und Überweisungsbeschluss bei der Bank zustellen.
Wenn ihr mehr zum Thema wissen wollt, dann gerne hier weiterlesen: https://www.schuldnerberatung.de/pfaendung/