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Während der Wohlverhaltensphase (umgangssprachlich Restschuldbefreiungsphase) muss der Schuldner folgenden Obliegenheiten nachkommen:

  • angemessene Erwerbstätigkeit oder ernsthaftes Bemühen um Arbeit
  • sofortige Auskunft über jeden Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel gegenüber Insolvenzgericht und Treuhänder
  • Herausgabe der Hälfte einer Erbschaft oder Schenkung an den Treuhänder („gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke“ sind hiervon ausgenommen)
  • Herausgabe des Gewinns aus einer Lotterie oder einem anderen Gewinnspiel in vollständiger Höhe (gilt nicht für Gewinne von geringem Wert)
  • keine neuen unangemessenen Verpflichtungen
  • keine Zahlungen an die Insolvenzgläubiger

Verstößt der Schuldner gegen diese Obliegenheiten, können die Insolvenzgläubiger beantragen, dass das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung versagt. Kommt das Gericht dem Antrag nach, ist das Insolvenzverfahren gescheitert und die Schulden bleiben weiterhin bestehen. 

Wenn ihr gerne weiterlesen wollt https://www.schuldnerberatung.de/restschuldbefreiung/

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