Diese Woche bin ich auf den folgenden Artikel gestoßen " Sachpfändung - die Pfändung beweglicher Sachen ", hier sind die wichtigsten Punkte:
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Definition: Bei der Sachpfändung beschlagnahme der Gerichtsvollzieher bewegliche Gegenstände, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden.
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Ablauf: Der Gläubiger besorgt sich einen Vollstreckungstitel (z.B einen Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid) -> Zustellung -> der Gläubiger stellt einen Zwangsvollstreckungsauftrag beim Gerichtsvollzieher (isoliert gestellt oder mit Antrag der Abgabe der Vermögensauskunft) -> Aufsuche des Schuldners + Durchsuchung der Wohnung/Räumlichkeiten -> Mitnahme bzw. spätere Abholung der Gegenständen -> Versteigerung der gepfändeten Gegenständen -> Auszahlung des Versteigerungserlöses an den Gläubigern
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Nicht pfändbare Gegenstände:
- Häusliche Dinge: Bekleidung, Bettwäsche, Möbel, Waschmaschine, Kühlschrank, Herd, Fernseher, Radios... - Berufliche Dinge: Berufskleidung, Werkzeug eines Handwerkers, Laptops eines Grafikers... - Gegenstände auf die der Schuldner oder Personen aus dem Haushalt angewiesen sind: Gehhilfen, Prothesen, Brillen... -Bargeld: 1/5 des täglichen Pfändungsfreibetrag + 1/10 für jede weitere Person des gleichen Haushalts. - Haustiere: + Tierfutter + Streu - Eheringe
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Sachpfändung von einem PKW: Grundsätzlich möglich.
-> Ausnahme1: Der Wagen wird für die Arbeit benötigt. -> Ausnahme2: Starke Gehbehinderung oder andere gesundheitliche Einschränkungen