So Erstberatungen werden wohl nach Stundensatz abgerechnet (mit Rechtsschutzversicherung hatte einmal einer bei mir 250 Euro in Rechnung gestellt, die die Versicherung übernommen hat). Wenn Du keine hast, wird er sicher vielleicht nicht so viel für eine Erstberatung verlangen.
Wenn es dann vor Gericht geht, wird meist nach deren vorgegebenen Sätzen abgerechnet. Theoretisch kann man mit einem Anwalt auch eine Pauschale aushandeln, allerdings werden die wenigsten sich darauf einlassen, weil sie mit ihren prozentual vom Streitwert zu berechnenden Sätzen mehr Geld machen.