Servus,
also grundsätzlich ist es so, dass die Steuerschulden mit dem Tod des Schuldners auch erlöschen, soweit ich weiß. Allerdings kann das Finanzamt auch noch 7 Jahre später rückwirkend eine Steuererklärung einfordern, die Erben sind die Rechtsnachfolger und müssen die Konsequenzen, bzw. Steuerschulden tragen. Ich kann jetzt leider keine rechtsgültige Aussage treffen, ihr solltet auf jeden Fall einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Erbrecht beauftragen, der solche steuerrechtlichen Fragen und alle anderen Fragen, die das Erbrecht betreffen - beantworten und lösen kann. Mein Anwalt in Dresden ist da genau der richtige Ansprechpartner: hier Kontakt aufnehmen.
Da genügt mit Sicherheit ein Anruf und er kann euch da eine verlässliche Antwort geben.
Grüße