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Hallo,
bleibt eine Steuerschuld nach dem Ableben weiterhin bestehen?
Wenn Ja / Nein, wo kann man das nachlesen?

Vielen Dank schon mal.

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4 Antworten

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Hey,

der Erbe tritt voll in die Rechtsstellung des Erblassers gegenüber dem Fiskus ein und ist ggf. auch verpflichtet, vom Erblasser fehlerhaft abgegebene Steuererklärungen zu korrigieren oder noch abzugeben.

Bei weiteren Fragen, kannst du dich auch an Herrn Glaab (ein sehr guter Anwalt aus München) richten, er wird dir sicher alle weiterhelfen können. http://www.gkanzlei.de/de/taetigkeitsfelder/steuerstrafrecht.html

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Ich würde mich da vorher gut beraten lassen, denn es besteht ja immer noch die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen. Wenn man sich aufgrund eines Erbes finanziell übernimmt kann daraus sehr schnell eine existenzbedrohende Situation entstehen, besonders wenn man durch die Schulden seine Kreditwürdigkeit und noch schlimmer sein Wohneigentum verliert. Ein professioneller Partner in solchen Situationen ist diese Firma: www.pacemark-finance.eu 

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Servus,

also grundsätzlich ist es so, dass die Steuerschulden mit dem Tod des Schuldners auch erlöschen, soweit ich weiß. Allerdings kann das Finanzamt auch noch 7 Jahre später rückwirkend eine Steuererklärung einfordern, die Erben sind die Rechtsnachfolger und müssen die Konsequenzen, bzw. Steuerschulden tragen. Ich kann jetzt leider keine rechtsgültige Aussage treffen, ihr solltet auf jeden Fall einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Erbrecht beauftragen, der solche steuerrechtlichen Fragen und alle anderen Fragen, die das Erbrecht betreffen - beantworten und lösen kann. Mein Anwalt in Dresden ist da genau der richtige Ansprechpartner: hier Kontakt aufnehmen.

Da genügt mit Sicherheit ein Anruf und er kann euch da eine verlässliche Antwort geben.

Grüße