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Hallo, ich habe in meinem Arbeitsvertrag einen Verweis auf einen Tarifvertrag. Ist der Verweis jetzt rechtsbindend? Und in welchem Umfang kann ich auf den Tarifvertrag zugriefen?
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2 Antworten

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Hey,

Arbeitnehmer/-innen können sich nur dann auf Bestimmungen eines Tarifvertrages berufen, wenn sie Mitglied der Gewerkschaft und bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der dem Arbeitgeberverband angehört oder selbst einen Firmentarifvertrag abgeschlossen hat. Ausnahmen sind allgemeinverbindliche Tarifverträge und Verweise auf einen Tarifvertrag im Arbeitsvertrag so wie bei dir. Der Umfang bezieht sich auf den genauen Wortlaut mit Vertrag: sta­ti­sche Ver­wei­sung, klei­ne dy­na­mi­sche Ver­wei­sung oder große dy­na­mi­sche Ver­wei­sung.

Aber ehrlich gesagt würde ich an deiner Stelle mal einen Anwalt kontaktieren, im Tarifrecht gibt es ganz viele versteckte Dinge die man beachten muss.

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Hallo Mattilli,

ich habe bei mir im Vertrag einen klei­nen dy­na­mi­schen Ver­wei­s stehen....wir haben nächste Woche eine Betriebsversammlung da werde ich das glaube nochmal ansprechen. Danke trotzdem.