Hey,
Arbeitnehmer/-innen können sich nur dann auf Bestimmungen eines Tarifvertrages berufen, wenn sie Mitglied der Gewerkschaft und bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der dem Arbeitgeberverband angehört oder selbst einen Firmentarifvertrag abgeschlossen hat. Ausnahmen sind allgemeinverbindliche Tarifverträge und Verweise auf einen Tarifvertrag im Arbeitsvertrag so wie bei dir. Der Umfang bezieht sich auf den genauen Wortlaut mit Vertrag: statische Verweisung, kleine dynamische Verweisung oder große dynamische Verweisung.
Aber ehrlich gesagt würde ich an deiner Stelle mal einen Anwalt kontaktieren, im Tarifrecht gibt es ganz viele versteckte Dinge die man beachten muss.