Hallo zusammen,
ja, es gibt tatsächlich die Möglichkeit, durch ehrenamtliche Tätigkeiten Steuern zu sparen.
Es gibt zwei Pauschalen, die hier relevant sind: die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale.
Die Übungsleiterpauschale beträgt seit dem 01.01.2021 3.000 Euro pro Jahr. Diese Pauschale gilt für praktische Tätigkeiten wie das Unterrichten, Trainieren oder Betreuen in den Bereichen Pädagogik, Pflege, Kunst oder Musik.
Beispiele sind Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer.
Die Ehrenamtspauschale liegt seit dem gleichen Datum bei 840 Euro pro Jahr. Diese Pauschale können ehrenamtlich Tätige beanspruchen, die eine Aufwandsentschädigung erhalten. Hierzu zählen beispielsweise Vorstandsmitglieder, Platzwarte von Sportanlagen oder Bürokräfte in gemeinnützigen Vereinen.
Beide Pauschalen unterliegen bestimmten Voraussetzungen:
Die Tätigkeit muss nebenberuflich erfolgen und darf nicht mehr als ein Drittel der Arbeitskraft beanspruchen (weniger als 14 Stunden pro Woche). Zudem muss der Arbeitgeber oder Dienstherr eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein, und es muss eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.
Es ist wichtig, die steuerlichen Auswirkungen im Blick zu behalten. Die Pauschalen ermöglichen, finanzielle Aufwandsentschädigungen steuerfrei zu erhalten. Es ist sogar möglich, sowohl die Übungsleiterpauschale als auch die Ehrenamtspauschale parallel innerhalb eines Kalenderjahres zu nutzen, jedoch nicht für dieselbe Tätigkeit.
Falls Unsicherheiten bestehen, empfehle ich, sich an eine Lohnsteuerhilfeverein zu wenden, um individuelle Fragen zu klären.