Es kommt auch darauf an, was für ein Boden das ist. Sagen wir Parkett, oder Kunststoffboden, muss der Vermieter bevor er die Wohnung neuvermietet den Boden sowieso erstmal austauschen lassen. Egal ob er das Recht auf Beanstandungen hat oder nicht. Ausserdem muss immer alt gegen neu gerechnet werden. Das heißt, da ihr den ganzen Boden schleifen müsstet, damit er auch einheitlich schön ist, würde es sich nicht rechnen.
Ich an eurer Stelle würde mir die Arbeit ersparen, da er auch anscheinend nur kritisch drüber geschaut hat und die Kratzer bemerkt hat.
Solange er sich nicht explizit äußert, er möchte das repariert haben, würde ich mir darüber noch keine Gedanken machen.
Schau doch mal hier, da habt ihr ein Bisschen Lesestoff, zum Thema Mietrecht und auch Schönheitsreparaturen etc.