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Hallo,

meine Frau und ich haben uns vor 2 Jahren getrennt und jetzt sind wir geschieden. Unser Sohn ist 24 Jahre und wohnt noch bei ihr, er verdient noch kein Geld da er studiert. Jetzt möchte meine Frau von mir Unterhalt für unseresn Sohn bekommen.

Ist das rechtlich in Ordnung?
Wie lange müsste ich Unterhalt für meinen Sohn zahlen und ist der Unterhalt gleich Kindergeld?

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3 Antworten

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Die Unterhaltspflicht endet mit der Volljährigkeit oder mit dem Abschluss einer ersten, sinnvoll zusammenhängenden Berufsausbildung.
Das bedeutet zum Beispiel, dass die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber einem Lehrling mit 17 Jahren enden kann, gegenüber einem Medizinstudenten erst mit 29.

Aber ich würde an deiner Stelle mal bei einem Anwalt Nachfragen, da gibt es verschiedene Gesetzeslücken. Ich habe gute Erfahrungen bei der Rechtsanwaltskanzlei Geißler & Kollegen gesammelt. http://dein-recht.de/

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So wie Tamara01 das geschrieben hat, so habe ich das auch schon gelesen und ein Freund von mir zahlt auch noch, da sein Sohn mit 27 Jahren noch studiert.

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Also, die erste Berufsausbildung muss bezahlt werden , wenn die Eltern es können. Auch ein Masterstudiengang wäre zu übernehmen, wenn die Eltern das wuppen können. Alternativ gibt es BaföG auch für den Master.