Wenn ich, z.B. an einem Unfallort, hilfsbedürftige Personen ignoriere, so ist das unterlassene Hilfeleistung, für die man eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren erwarten kann. Für sexuelle Belästigung kann es dagegen bis zu fünf Jahre geben. Wenn ich nun als Mann bei einer Frau Erste-Hilfe-Maßnahmen einleite, wozu ich sie natürlich berühren muss, begebe ich mich in eine Zwickmühle. Die Frau kann schließlich im Nachhinein jederzeit behaupten, ich hätte ihre wehrlose Lage ausgenutzt und sie angetatscht. Wäre es dann nicht besser, als Mann die Frauen in Not gar nicht erst anzurühren und nur Männern zu helfen, weil es für unterlassene Hilfeleistung „bloß“ zwei Jahre gibt?